NEIN zu Bodycams! 9. Dezember 202125. September 2024 Redebeitrag des grünen Ratsmitglied Thomas Pischke im Ausschuss für Bürgerservice und Sicherheit am 28.11.2021 zum Antrag der CDU-Fraktion „Ausstattung der StadtWacht mit Bodycams„ Antrag: AN/0302/2021 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleg*innen… Als die gemeinhin als „Bodycams” bekannten körpernahen Überwachungsgeräte erstmals weltweit in den USA eingeführt wurden, stellte die polizeiliche Gewalt gegenüber der Bevölkerung den ausschlaggebenden Grund dafür dar.Es ging um Transparenz und Nachprüfbarkeit von polizeilichem Handeln — das aufdecken „fehlerhafter“ Polizeipraktiken wie „racial profiling“ und unangemessene Gewaltanwendung bis hin zu Tötungen durch Polizeikräfte.„I can’t breath“ – die letzten Worte des sterbenden George Floyd im Mai letzten Jahres, nachdem ein Polizeiofficer über neun Minuten lang auf dessen Hals kniete. Aufgezeichnet durch solch eine „Bodycam“. Und Grundlage der späteren Verurteilung wegen Mordes zweiten Grades.Nur damit wir uns einmal vor Augen führen, woher die Idee dieser Bodycams ursprünglich herrührt – Black Live Matters!Natürlich will ich damit unseren Ordnungskräften in keinster Weise unterstellen, auch nur Ansatzweise solch übergriffige Gewalt auszuüben. Deutschland ist nicht die USA – und Heiligenhaus erst recht nicht. In der Debatte hierzulande ist es nicht der Polizist, dessen Handeln mit solchen Bodycams dokumentiert werden soll – sondern der Zivilbürger wird als der Aggressor wahrgenommen.Eine komplette Täter-Opfer-Umkehr, bei der nicht mehr die Bürger vor polizeilichen Übergriffen geschützt werden sollen– sondern die Beamten vor den Bürgerinnen.Diese um 180° verdrehte Argumentation wurde zuerst von gewissen Kreisen in gewissen Polizeigewerkschaften vertreten. Jene Kreise, die dann auch ‚mal Interviews für das mittlerweile vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestufte COMPACT-Magazin geben und für die rechte Zeitung „Junge Freiheit“ schreiben…Leider wurde diese Argumentation ungeprüft von der Politik aufgenommen und infolge dessen Modellprojekte in verschiedenen Bundesländern initiiert.So auch in Nordrhein-Westfalen.Begleitet wurde dieses Modellprojekt durch eine Evaluierungsstudie des Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK) der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.Und da das Modellprojekt der Polizei Grundlage der Novellierung des Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW war – auf das die Antragssteller ja in der Begründung ihres Antrags rekurrieren – lohnt sich vielleicht ein etwas genauerer Blick auf diese Forschungsergebnisse.Denn während die Antragsteller in ihrer Begründung nicht mit starken Adjektiven wie „unabdingbar“ und „unbestritten“ geizen, kommt die Evaluierung zu einem — um es euphemistisch auszudrücken – etwas differenzierten Ergebnissen… Die Studie wirft ein eher zweifelhaftes Licht auf den derzeitigen Einsatz der Bodycams! Die Ihnen zugeschriebene deeskalierende Wirkung konnten die Forscher eben nicht bestätigen — im Gegenteil nahm die Zahl der tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte, die mit einer Bodycam ausgestattet waren, sogar zu!Und zwar um das 1,2-fache.Zitat aus der Studie: „Zur Erklärung der erwartungswidrigen Befunde ergibt sich aus den Daten, dass Bodycams das Verhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Richtung eines unangemessen zurückhaltenden Einschreitens und einer formaleren Sprache beeinflussen und dadurch tätliche Angriffe begünstigen.“Lediglich in Bezug auf Beleidigungen konnte anhand der umfangreichen Datensätze eine leicht deeskalierende Wirkung belegt werden. 35,5% mit und 39,8% ohne Bodycams.Was sich aber wieder relativiert, wenn es sich um alkoholisierte Täterinnen handelt (33,7% mit und 32,2 ohne Bodycam)Insgesamt kam die Studie zu dem hypothesenkonträren Befund, dass – Zitat – „auf Basis dieser Ergebnisse eine kausale deeskalative Wirkung der Bodycam nicht belegt werden kann.“ Ein weiteres Ergebnis, das aufhorchen lässt, ist übrigens auch die geringe Akzeptanz der Bodycams bei den Polizist*innen. Lediglich ein Drittel der befragten Polizeibeamt*innen steht der neuen Technik positiv gegenüber. Dieser geringe Ausgangswert ist nach Einsatz der (oft fehlerbehafteten) Technik im Studienverlauf noch weiter gesunken. Zu ähnlichen Ergebnissen kamen auch Studien aus Sachsen und Sachsen-Anhalt, die im August 2020 vorgestellt wurden. CILIP, das Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V. bewertet die Ergebnisse wie folgt.Drei Zitate: „Die Polizeibeamtinnen schätzen die Wirkung von Body-Cams in den überwiegenden Fällen als bedeutungslos ein und in den Fällen in denen ein Effekt beim ‚polizeilichen Gegenüber‘ festzustellen ist, halten sich deeskalierende und eskalierende Wirkung in etwa die Waage.“und:„Der Abschlussbericht aus Sachsen-Anhalt ging noch einer weiteren wichtigen Frage über die Funktion von Body-Cams nach. Zu überprüfen war, ob die Videoaufzeichnungen zur Beweismittelsicherung geeignet sind. Aber auch hier kommt der Bericht zu einem vernichtenden Ergebnis…“und als drittes Zitat:„Body-Cams scheinen keine deeskalierende Wirkung zu haben. Damit wird der für ihre Einführung maßgebliche gesetzliche Zweck, die Abwehr von Gefahren für die eingesetzten Beamt*innen, massiv in Frage gestellt.“ Und wenn ich gerade bei Zitaten bin, noch zwei Sätze von Prof. Dr. Stefan Kersting – Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen – aus seiner Stellungnahme zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (Drucksache 17/11622):„In den aus den Studienergebnissen entwickelten Handlungsempfehlungen wird auf das große Potenzial der Einsatzkommunikation zur Reduzierung von tätlichen Angriffen hingewiesen, das nach Einschätzung des Unterzeichners über das Potenzial der Bodycam hinausreichen dürfte.“und„Die Investitionen in Kommunikationsfortbildungen würden für sich alleine einen nachhaltigen Beitrag zur Deeskalation – und damit zum Schutz der Bediensteten – leisten. Grundrechtseingriffe durch den Einsatz der Bodycam wären nicht erforderlich und die Gefahr der Eskalation durch den Einsatz der Bodycam wäre nicht gegeben.“ Es ist nicht „unumstritten„, dass bei Einsatz von Bodycams potentielle Angreifer zu kooperativem Verhalten neigen, wie es die CDU-Fraktion in der Begründung ihres Antrages schreibt — es ist wissenschaftlich WIDERLEGT.Mehrfach.Und ähnlich verhält es sich mit dem „subjektiven Sicherheitsgefühl der Heiligenhauser Bevölkerung“.Es wird überhaupt erst künstlich ein Un-sicherheitsgefühl in der Bevölkerung erzeugt, indem so getan wird, als ob unsere Ordnungskräfte in Heiligenhaus Gefahren ausgesetzt wären wie sonst nur in „Problembezirken“ wie der Dortmunder Nordstadt.Dazu möchte ich ein letztes Zitat bemühen – diesmal vom Leiter der Heiligenhauser Polizeiwache, Ralf Michaelis, aus der WAZ:„Wenn man sich die Kriminalstatistik im Kreis anschaut, ist Heiligenhaus die Stadt mit den wenigsten Vorfällen.“Um es abschließend auf eine Formel zu bringen: Der vorliegende Antrag fordert Lösungen, die keine sind – für ein Problem, dass eigentlich gar nicht da ist. Daher wird die Fraktion Bündnis90/Die Grünen diesen „absolut un-grünen“ Antrag auch ablehnen!Zum Abschluss und zur Güte will ich aber auch festhalten:Wir sind uns darüber einig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt einen verdammt guten Job machen.Auch in dieser Coronakrise haben sie einen verdammt guten und harten Job gemacht.Sie dürfen auf keinen Fall Opfer von Angriffen werden – deshalb müssen wir uns auch vor sie stellen –, und das erreichen wir durch eine gute Ausbildung und durch regelmäßigeFortbildungen zum Beispiel im Bereich der Deeskalation.Das wäre effektiv, und das würde etwas bringen.Auch die gute Kommunikation mit der Polizei und die Anwesenheit der Polizei bei schwierigen Einsätzen würde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen.Und auch das war ein Zitat – von Verena Schäffer, Grüne Landtagsabgeordnete in der zweiten Lesung Zum Entwurf der Landesregierung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz.Und ich finde, sie hat absolut recht. Vielen Dank Der Antrag ist mit 4 Stimmen (CDU-Fraktion) zu 7 Stimmen (alle Anderen) abgelehnt worden. [Quellen:]Ariel, B., Farrar, W. A. & Sutherland, A. (2014): The Effect of Police Body-Worn Cameras on Use of Force and Citizens’Complaints Against the Police: A Randomized Controlled Trial. Criminology Journal of Quantitative 31https://www.researchgate.net/publication/277597837_The_Effect_of_Police_BodyWorn_Cameras_on_Use_of_Force_and_Citizens’_Complaints_Against_the_Police_A_Randomized_Controlled_TrialKersting, S., Naplava, T., Reutemann, M., Heil, M. & Scheer-Vesper, C. (2019). Die deeskalierende Wirkung vonBodycams im Wachdienst der Polizei Nordrhein-Westfalen: Abschlussbericht. Gelsenkirchen: Institut für Polizei- undKriminalwissenschaft der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.https://www.hspv.nrw.de/fileadmin/user_upload/190429_Bodycam_NRW_Abschlussbericht.pdfCILIP, das Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V. zu den Studien aus Sachsen & Sachsen-Anhalthttps://www.cilip.de/2020/09/21/die-ergebnisse-des-abschlussberichts-body-cam-in-sachsen-anhalt/#_ftn1(Die Studien sind auf der Seite von CILIP verlinkt)Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 17/11622): „Gesetz zur Änderung desVerwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und zur Änderung weiterer Gesetze.“ – Prof. Dr. Stefan Kersting, HSPVhttps://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-3647.pdf[Literaturtipp:]Jens Zander, Body-Cams im Polizeieinsatz, Verlag für Polizeiwissenschaft, März 2016ISBN-13: 9783866764507 — ISBN-10: 3866764502