Keine Stärkung des Ehrenamtes

Das Mandat im Stadtrat ist ein Ehrenamt, übertragen von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt. Eine verantwortungsvolle Position, die viel Zeit und Arbeit bedarf – aber sie ist kein „Hobby“! Dieses Ehrenamt ist Grundlage unserer Demokratie und unseres Gemeinschaftswesen.

Durchschnittlich bringt ein Ratsmitglied in Städten von der Größe wie Heiligenhaus 25,3 Stunden Zeit für diese Tätigkeit auf. Der Vorsitz in einem Ausschuss bedarf etwa 6 Stunden mehr.
Für viele Menschen, gerade in prekären Beschäftigungsverhältnissen, ist dieser Zeitaufwand nur schwer oder oft gar nicht mit der für die Existenzsicherung notwendige Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Von familiären und privaten Einbußen ganz zu schweigen.

Doch um auch in Kommunalparlamenten und Stadträten eine wirklich repräsentative Abbildung der Bevölkerung zu gewährleisten, können wir dieses Ehrenamt nicht vornehmlich jenen überlassen, die „es sich leisten können.“

Deshalb gibt es eine, wenn auch Bescheidene, „Aufwandsentschädigung“ für diese Tätigkeit, deren Höhe nach der Entschädigungs-Verordnung NRW (EnschVO) geregelt ist.

Für Ausschussvorsitzende ist Aufgrund der größeren Belastung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung vorgesehen.

Als kleines Rechenbeispiel:
Vom Vorsitzenden des Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaft wird natürlich auch erwartet, unsere Partnerstädte zu besuchen.
Mit Bahnticket, Unterkunft und Spesen ist das schnell ein dreistelliger Betrag. Und da Heiligenhaus vier Partnerstädte hat, summieren sich diese Kosten schnell auf einen vierstelligen Betrag.

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Heiligenhaus am 4. November brachte die Verwaltung eine Änderung der Hauptsatzung ein, welche die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende pauschal für alle Ausschüsse ausnehmen sollte.

Und das, obwohl das Innenministerium in einem Brief an den Städte- und Gemeindebund eindeutig formulierte: „in der Hauptsatzung pauschal alle Ausschüsse von der Gewährung der Aufwandsentschädigung auszunehmen, dürfte jedenfalls im Regelfall nicht zulässig sein.“

Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen sieht darin einen nicht unerhebliche Eingriff in die vom Gesetzgeber sehr eindeutig formulierten Vorgaben.
In einem fundierten und mit Quellen untermauerten Redebeitrag haben wir dies in der Ratssitzung kundgetan.

 

Hier der ganze REDEBEITRAG im Wortlaut

 

In Erwiderung unseres Redebeitrags meldete sich direkt im Anschluss der Fraktionsvorsitzende der AfD zu Wort.
Dieser argumentierte, dass ein Mandat doch Ehre genug sei und keine weitere Aufwandsentschädigungen brauche. Dass die AfD aufgrund ihres Wahlergebnisses selber keine Aussicht auf einen Ausschussvorsitz hat, sei hier am Rande erwähnt. Die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende (die noch einmal deutlich höher ist als die für Ausschussvorsitzende) stand natürlich nicht zur Debatte. Da hört die Ehre dann wohl auf…

Aber auch die anderen Fraktionen wollten sich nicht auf die Handhabungshinweise des Innenministeriums einlassen und votierten gegen die gesetzlich vorgesehene Aufwandsentschädigung.

Somit konnte für unser Ansinnen leider keine Mehrheit im Rat der Stadt gefunden werden.

Auch auf unseren Kompromissvorschlag, wie im Gesetz (Gemeindeordnung NRW) vorgesehen jeden einzelnen Ausschuss nach dessen Arbeitsaufwand zu beurteilen und nicht pauschal alle von der Aufwandsentschädigung auszunehmen, wurde nicht eingegangen.

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