RAT und Ausschüsse während der Corona Krise – kommunale Selbstverwaltung sicherstellen 23. April 202022. Februar 2021 An den Bürgermeister und die Fraktionen des Rates der Stadt Heiligenhaus, Die Fraktion BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Heiligenhaus unterstützt das Bemühen von Bürgermeister und Verwaltung, das Coronavirus zurückzudrängen, damit die Gefahren für die Bevölkerung so gering wie möglich sind. Wir stehen zu unserer Verantwortung als gewählte Vertretung der Bürgerschaft der Stadt Heiligenhaus und möchten mit diesem Schreiben Vorschläge machen, damit die kommunale Selbstverwaltung auch in dieser Krise und auch in Heiligenhaus weiterhin gewährleistet bleibt. So sieht eine Handlungsempfehlung des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zwar vor, „Rats- und Ausschusssitzungen auf das absolut notwendige Mindestmaß” zu begrenzen, betont gleichzeitig aber auch, dass diese Gremien dem Erhalt der „garantierten und auch weiterhin zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung” dienten und daher nicht unter das aktuelle Versammlungsverbot fielen. Deshalb dürfen Gremien wie Ausschusssitzungen und RAT nicht alternativlos und ohne Abstimmung mit den Fraktionen entfallen. Am 16. März 2020 hat der Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden per Mail darüber informiert, dass die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Sozialausschuss abgesagt sind. In der aktuellen Situation eine Entscheidung, die wir mittragen konnten, da es die letzten beiden Sitzungen vor der Osterpause gewesen wären. Wir hätten uns aber gewünscht, dass der Bürgermeister wie in anderen Städten geschehen, diese und alle weiteren Entscheidungen mit den Fraktionsvorsitzenden z.B. per Videokonferenz abgestimmt hätte. Am 3. April 2020 setzte Herr Langmesser als Teil des Verwaltungsvorstandes mich als Fraktionsvorsitzende telefonisch darüber in Kenntnis, dass geplant sei, die Ratssitzung am 6. Mai ausfallen zu lassen und als Ersatz dafür die Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 29. April im Ratssaal stattfinden zu lassen. Als Begründung wurde genannt, dass der Ratssaal für eine Ratssitzung mit der jetzt geltenden Abstandsregel nicht ausreichend Platz böte, wohl aber für eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Diese Begründung können wir nicht nachvollziehen, weil es in Heiligenhaus durchaus größere Räumlichkeiten, wie z.B. die Aula oder die Sporthalle des Gymnasiums gibt, in der eine Ratssitzung abgehalten werden kann. Hier verweisen wir auf andere Städte des Kreises in denen nach den Empfehlungen des Ministeriums Ratssitzungen bereits stattgefunden haben. Zudem bezweifeln wir, dass die Abstandsregeln und auch eine nur eingeschränkte Herstellung der Öffentlichkeit, sowie die zu gewährende Anwesenheit von Ratsmitgliedern, die nicht Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss sind, im Ratssaal einzuhalten sind. Auf meine Frage wie mit den geplanten Ausschusssitzungen umgegangen werden soll, wusste Herr Langmesser keine Antwort. Am 7. April 2020 teilt der 1. Beigeordnete Kerkmann den Fraktionen per Mail folgendes mit: „In Anbetracht der aktuellen Situation findet der Sitzungsdienst bekanntlich nicht planmäßig statt. Notwendige Beschlüsse sollen in der Hauptausschusssitzung am 29.04.2020 herbeigeführt werden. Die angekündigte Stellenplanänderung werden wir dann für die Ratssitzung im Juni vorsehen. Bezüglich der Abstimmung zur Terminierung der AG Personal werde ich mich rechtzeitig bei Ihnen melden.“ Dies ist die dritte Mitteilung des Verwaltungsvorstandes ohne jegliche Rücksprache mit den Fraktionen. Damit werden die kommunalen Selbstverwaltungsorgane „RAT der Stadt“ und deren Fraktionen außen vorgelassen. Deshalb fordern wir, dass grundsätzlich Ausschuss- und Ratssitzungen wie im Sitzungsplan vermerkt, stattfinden und ausgefallene Sitzungen bzw. Tagesordnungspunkte ggfs. nachgeholt werden. Sinnvolle Änderungen, wie z.B. Wegfall, Zusammenlegungen oder Reduzierung von Sitzungen und Tagesordnungen unter Aufrechterhaltung der „garantierten und auch weiterhin zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung“ können mit den vorgeschlagenen unten stehenden Verfahrensvorschlägen umgesetzt werden. Wir beantragen folgende Verfahrensvorschläge, die sich in anderen Städten bereits bewährt haben umzusetzen: Die Aula als größter zur Verfügung stehender Saal der Stadt Heiligenhaus wird bis auf weiteres für die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse hergerichtet. Dadurch sind aufwändige Umbauten hinfällig. Stattfindende Abiturprüfungen sind davon nicht betroffen, weil sie zu anderen Tageszeiten stattfinden. Alternativ könnten auch die Sitzungen, wie z.B. des Verkehrsausschusses vor oder nach die z.Z. geplanten Abiturprüfungstermine verlegt werden.Der Bürgermeister sorgt für die entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen.Über anstehende Beschlüsse, Entscheidungen und Mitteilungen außerhalb der Sitzungen, insbesondere die, die in den Aufgabenbereich des Rates und seiner Ausschüsse fallen, werden die Ratsfraktionen zeitnah und permanent unterrichtet.Dies erfolgt per Videokonferenz und über Vorlagen, wie z.B. SHFTP, SessionNet und/oder Mailanhang.Den Fraktionen wird ausreichend Gelegenheit gegeben, sich hierüber abzustimmen.Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden können anschließend in einer weiteren Videokonferenz beraten und ggfs. einvernehmlich nötige Dringlichkeitsbeschlüsse fassen. (Die drei vorgenannten Punkte könnten auch zu einer dauerhaften Einrichtung werden) Bei Uneinigkeit finden zu diesen Themen die Rats- bzw. Ausschusssitzungen statt.Die Fraktionen sollten sich in allen Beschlussgremien für Abstimmungen auf ein sogenanntes Sollstärken-Modell* einigen, damit sich nicht alle Mitglieder gezwungen fühlen, trotz eigener Bedenken an Sitzungen teilnehmen zu müssen. So werden die ursprünglich vorhandenen Mehrheitsverhältnisse gewahrt und Gesundheitsrisiken weitestgehend ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Beate-Marion Hoffmann Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIs‘90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Heiligenhaus *(Beim Sollstärken-Modell brauchen nur die Fraktionsvorsitzenden bzw. stellvertretend zu benennende Stadtverordnete anwesend sein. Diese würden dann abzüglich der Anwesenden bei Abstimmungen über die kompletten Stimmen ihrer jeweiligen Fraktion verfügen). Anbei die Links zu Verfahrensweisen anderer Kommunen. https://taeglich.me/wuelfrath/ratssitzung-mit-mundschutz/ https://rp-online.de/nrw/staedte/wuelfrath/ratssitzung-in-wuelfrath-wird-wegen-corona-ins-paul-ludowigs-haus-verlegt_aid-49644039 Wülfrath (RP) „Es ist wichtig, dass die demokratischen Gremien handlungsfähig bleiben“, betont Wülfraths Bürgermeisterin Claudia Panke. Deswegen hat sie zur Diskussion der aktuellen Lage und zur Abstimmung weiterer Schritte hinsichtlich der Ratssitzung eine Sondersitzung per Telefonkonferenz durchgeführt. Alle Fraktionsvorsitzenden nahmen an der kurzfristig angesetzten Besprechung am Dienstag teil. Sie folgten dem Vorschlag der Verwaltung, die Ratssitzung im Paul-Ludowigs-Haus durchzuführen. https://www.supertipp-online.de/2020/03/27/ratingen-rat-tagt-unter-besonderen-sicherheitsbedingungen https://rp-online.de/nrw/staedte/haan/ein-karton-voll-mundschutz-fuer-die-haaner-stadtratssitzung_aid-49844267 Infolgedessen stellte Bürgermeisterin Bettina Warnecke zu Beginn der Sitzung noch einmal das Sollstärken-Modell vor, demzufolge nur die Fraktionschefs und fraktionslose Stadtverordnete anwesend sein müssen. Diese würden dann über die kompletten Stimmen ihrer jeweiligen Fraktion verfügen. Der Vorschlag erntete einhellige Zustimmung „Ich habe vorgeschlagen, dass pro Fraktion nur jeweils ein Vertreter teilnimmt und die Abstimmungen nach dem Prinzip der ,Soll-Stärken’ vonstatten gehen”, sagt sie. Also der einzelne Vertreter verfügt über so viel Stimmen, wie seine Fraktion über Sitze im Rat. So werde die Kräfteverteilung gewahrt. „Die Haaner müssen sich auf die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Politik und Verwaltung verlassen können“, findet Warnecke. https://rp-online.de/nrw/staedte/hilden/stadtrat-hilden-verabschiedet-haushaltsplan_aid-49749835 Hilden kann sich dabei ebenso wie die Nachbarstadt Haan, die ihre Ratssitzung am Dienstag, 31.März, ebenfalls öffentlich abhalten will, auf eine Handlungsempfehlung des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung berufen. Die sieht zwar vor, „Rats- und Ausschusssitzungen auf das absolut notwendige Mindestmaß” zu begrenzen, betont gleichzeitig aber auch, diese Gremien dienten dem Erhalt der „garantierten und auch weiterhin zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung” und fielen daher nicht unter das aktuelle Versammlungsverbot. https://rp-online.de/nrw/staedte/hilden/stadtrat-hilden-verabschiedet-haushaltsplan_aid-49749835 https://rp-online.de/nrw/staedte/mettmann/mettmanner-rat-setzt-politbetrieb-nach-ostern-fort_aid-49734457