Bündnis 90/DIE GRÜNEN Heiligenhaus lehnen Erweiterungsantrag des Flughafens Düsseldorf ab

Mehr Lärm, mehr Verkehr, mehr Schadstoffe – auf Kosten der Anwohner*innen

Der Flughafen Düsseldorf will seine Kapazität weiter ausreizen – die Grünen Heiligenhaus lehnen den geänderten Erweiterungsantrag der Flughafen Düsseldorf GmbH deshalb ab. Noch bis zum 1. Oktober 2026 liegen die Antragsunterlagen zur dritten öffentlichen Auslegung vor, Einwendungen können bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden. Die Grünen Heiligenhaus rufen alle Bürger*innen dazu auf, dieses Recht zu nutzen und sich Gehör zu verschaffen.

Was der Flughafen will: Die Flughafen Düsseldorf GmbH will die Stundenkapazität in Spitzenzeiten von 47 auf 60 Bewegungen anheben und beide Start- und Landebahnen flexibler nutzen. Zusätzlich plant sie 8 neue Abstellpositionen und weitere Rollflächen mit einer Neuversiegelung von 13,8 Hektar. Damit will sie mehr Verkehr in den ohnehin am stärksten belasteten Tagesstunden abwickeln.

Die Forderungen der Grünen Heiligenhaus

  • Keine Erhöhung der Stundeneckwerte. Die Kapazität muss bei 47 Bewegungen pro Stunde bleiben. Die Anhebung des Stundeneckwerts auf 60 ermöglicht eine deutlich stärkere Bündelung von Flugbewegungen in den ohnehin lautesten Tagesstunden. Genau diese Verdichtung erhöht die spürbare Lärmbelastung vor Ort.
  • Luftqualität nicht auf Kante nähen. Die NO₂-Belastung schöpft den zulässigen Grenzwert schon heute fast vollständig aus – zusätzliche Belastung ist bei so knappem Puffer unverantwortlich. Auch die Geruchsbelästigung durch den Flughafen muss reduziert statt hingenommen werden.
  • Keine neuen Abstellpositionen. Die geplanten 8 zusätzlichen Abstellpositionen (3 Ost, 5 West) versiegeln 13,8 Hektar Fläche unnötig. Die Grünen Heiligenhaus befürchten zudem eine Kettenwirkung: mehr Stellplätze → mehr stationierte Flugzeuge → mehr Homebase-Carrier → indirekt mehr nächtliche Bewegungen.
  • Konsequenter Nachtflugschutz. Eine verbindliche Nachtruhe statt einer Fortschreibung des Status quo.
  • Bewertung nach WHO-Lärmleitlinien statt Herstellergutachten. Der Prüfung müssen die strengeren WHO-Schwellenwerte (LDEN 45 dB(A), Lnight 40 dB(A)) zugrunde gelegt werden – nicht nur die seit 2007 unveränderten, von der Antragstellerin favorisierten Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes.
  • Verbindliche Klimaschutzauflagen statt Kleinrechnen. Das Vorhaben verursacht ab 2040 eine negative CO₂-Bilanz von rund 1.912 Tonnen CO₂e pro Jahr – die geplanten Ausgleichspflanzungen kompensieren nicht einmal die Hälfte der versiegelten Fläche.

Klimaschutz und Lärmschutz sind keine Verhandlungsmasse. Wir fordern die Stadt Heiligenhaus auf, Einwendungen gegen den Antrag zu erheben und damit die tatsächlichen Interessen der Anwohner*innen von Heiligenhaus und Umgebung ernst zu nehmen.

Die Grünen Heiligenhaus rufen alle Bürger*innen auf, sich an der Einwendung zu beteiligen.
Informationen zu den ausgelegten Unterlagen und zur Einreichung von Einwendungen finden sich unter
beteiligung.nrw.de.

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