Innovationspark, aber wie?

Rückschau auf den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU)

Am Dienstag, den 15.09. tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt im Rathaus. Unter den heiß diskutierten Themen stach eins besonders hervor: der neue Innovationspark für Heiligenhaus.

Heiligenhaus bekommt ein neues Gewerbegebiet im Süden der Stadt zwischen Selbeck und Hofermühle, den „Innovationspark“. Doch anders als bei den bestehenden Gewebe- und Industrieflächen will man hier von Anfang an den Fokus auf innovative und zukunftsweisende Betriebe legen – und insbesondere auch auf eine innovative und nachhaltige Gestaltung der Gebäude und Fassaden.

Wie genau der Innovationspark in Zukunft aussehen könnte, das wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt diskutiert. Top 1 zu diesem Thema war ein Antrag der Verwaltung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich der Bertha-Benz-Allee (ehem. Friedhofsallee). Angedacht ist eine Erweiterung der bislang geplanten Flächen in Richtung Selbeck mit Mischbebauung, also Wohnraum und Gewerbe. Eine reine Gewerbebebauung sei dort, laut Stadtverwaltung, im Regionalplan nicht vorgesehen.

Wir Grünen sind gegen unnötige Versiegelung von Flächen

Auch wenn von Seiten der SPD und der Verwaltung Argumente für eine baldige Aufstellung des Bebauungsplans angeführt wurden (bessere Planbarkeit, allgemeine Verfahrensdauer), lehnen wir Grünen den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ab. Da die bestehenden Bauabschnitte noch nicht ansatzweise vermarktet sind und auch vor Fertigstellung des Autobahnanschlusses wohl nicht so schnell vermarktet werden, kommt der Antrag zur weiteren Bebauung des Geländes unserer Ansicht nach eindeutig verfrüht.

Wir Grünen sind grundsätzlich gegen die unnötige Versiegelung von Flächen. Wir stellen uns damit keineswegs gegen die Neuansiedlung von Gewerbe. Der Zuzug von Firmen und Industrien ist für unsere Stadt richtig und wichtig. Der Wegfall insbesondere landwirtschaftlich genutzter Flächen befördert jedoch eine intensivere Bewirtschaftung der verbleibenden Flächen. Eine Wohnbebauung auf dem vorgesehenen Gelände, das durch seine Hanglage für Gewerbetreibende eher unattraktiv ist, stärkt weder den Wirtschaftsstandort Heiligenhaus, noch ist es mit einer nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtplanung vereinbar.

Die WAHL, die sich ebenfalls gegen eine reine Wohnbebauung aussprach, sah keinen Grund, die Planung des Mischgebietes abzulehnen. So wurde der Antrag mit einer grünen Gegenstimme angenommen.

Wir befürworten die ökologischen Vorgaben für Architekten und Bauherren

Spannend war auch die Diskussion um den Planungs- und Gestaltungsleitfaden für Bauherren und Architekten, der von Seiten der Verwaltung zur Abstimmung vorgestellt wurde. In diesem Leitfaden ist detailliert festgehalten, mit welchen Maßnahmen künftige Käufer ihre Gewerbeimmobilie im Innovationspark zu gestalten haben, teils in Form von Vorschlägen, teils verpflichtend vorgeschrieben, u.a. der Einsatz ökologischer Baustoffe, Dach- oder Fassadenbegrünung oder nachhaltige Bepflanzung der Außengelände.

Details zum Planungs und Gestaltungsleitfaden online auf der Seite innovationspark-heiligenhaus.de

Der Leitfaden enthält viele gute Ansätze und Empfehlungen, die dem Namen „Innovationspark“ gerecht werden – vorausgesetzt, sie werden in dieser Form tatsächlich realisiert. Wir Grüne hätten uns passagenweise noch stärkere Formulierungen bzw. Verbindlichkeiten gewünscht, da sich bei anderen Bauvorhaben im Stadtgebiet gezeigt hat, dass Bauherren bloße Empfehlungen nach Kaufabschluss nicht mehr eingehalten haben.

Die von uns eingebrachte Idee, einen Maßnahmenkatalog zu entwerfen, von denen die Bauherren eine vorab festgelegte Zahl verpflichtend umzusetzen haben, wurde damit entkräftet, dass dann in der Regel nur die günstigsten und damit nur ein Mindestmaß der möglichen, ökologischen Baumaßnahmen realisiert würden. Zudem würde ein verbindlicher Katalog den Verhandlungsspielraum deutlich einengen. Mit dem Leitfaden habe die Verwaltung jedoch eine gute Grundlage für Verhandlungen und abschließend auch die Möglichkeit, mehrere ökologisch sinnvolle Maßnahmen im Kaufvertrag verpflichtend festzuhalten.

Wirtschaft und Umwelt sind kein Gegensatz

Einem Einwand der CDU, dass man die Wirtschaftsförderung nicht aus den Augen verlieren, Ökologie nicht die anderen städtischen Interessen in den Hintergrund drängen dürfe und ökologische Betriebe der Stadt wenig Steuern einbrächten, wurde massiv widersprochen.

Wir können an dieser Stelle nur der WAHL zustimmen: Gerade regional-verankerte Firmen, die sich am Standort für eine nachhaltige Wirtschaft und ein ökologische Ausgestaltung ihres Unternehmens im städtischen Umfeld stark machen, bringen unserer Stadt mehr, als überregionale Großinvestoren, die ggf. andernorts ihre Steuern abführen.

Wir bauen darauf, dass es der Verwaltung bei der Vermarktung des Innovationsparkes gelingt, gemeinsam mit den Käufern bzw. Architekten eine nachhaltige und ökologische Bauweise festzuschreiben und umzusetzen und damit ein zukunftsweisendes Gewerbegebiet in Heiligenhaus zu etablieren, das beweist, dass Umweltschutz und Wirtschaftsförderung kein Gegensatz sind.

Der Planungs- und Gestaltungsleitfaden für Bauherren und Architekten wurde einstimmig angenommen.

Was sonst noch auf der Tagesordnung stand

Weitere Themen, die beim Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt diskutiert wurden, waren u.a. ein Antrag der FDP zur „essbaren Stadt“, der im Rahmen des Klima- und Stadtentwicklungskonzepts ausführlich diskutiert werden soll, der SPD-Antrag zur Prüfung einer Machbarkeitsstudie einer Magnetschwebebahn für Heiligenhaus, die ausstehende Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 40 „Südring, Wülfrather Straße, Herzogstraße, Jahnstraße“, Baumfällungen an der Rheinlandstraße und das Konzept für den Bürgerwald, dessen ersten zwei Hektar ab Ende Oktober, Anfang November aufgeforstet werden können (wir werden berichten).

uns passagenweise noch stärkere Formulierungen bzw. Verbindlichkeiten gewünscht, da sich bei anderen Bauvorhaben im Stadtgebiet gezeigt hat, dass Bauherren Empfehlungen nach Kaufabschluss nicht mehr eingehalten haben. Die von uns eingebrachte Idee, einen Maßnahmenkatalog zu entwerfen, von denen die Bauherren eine vorab festgelegte Zahl verpflichtend umzusetzen haben, wurde damit entkräftet, dass dann in der Regel nur die günstigsten und damit nur ein Mindestmaß der möglichen, ökologischen Baumaßnahmen realisiert würden. Zudem würde ein verbindlicher Katalog den Verhandlungsspielraum deutlich einengen. Mit dem Leitfaden habe die Verwaltung jedoch eine gute Grundlage für Verhandlungen und abschließend auch die Möglichkeit mehrere ökologisch-sinnvolle Maßnahmen im Kaufvertrag verpflichtend festzuhalten. Wirtschaft und Umwelt sind kein Gegensatz Einem Einwand der CDU, dass man die Wirtschaftsförderung nicht aus den Augen verlieren, Ökologie nicht die anderen städtischen Interessen in den Hintergrund drängen dürfe und ökologische Betriebe der Stadt wenig Steuern einbrächten, wurde massiv widersprochen. Wir können an dieser Stelle nur der WAHL zustimmen: Gerade regional-verankerte Firmen, die sich am Standort für eine nachhaltige Wirtschaft und ein ökologische Ausgestaltung ihres Unternehmens im städtischen Umfeld stark machen, bringen unserer Stadt mehr, als überregionale Großinvestoren, die ggf. andernorts ihre Steuern abführen. Wir bauen darauf, dass es der Verwaltung bei der Vermarktung des Innovationsparkes gelingt, gemeinsam mit den Käufern, bzw. Architekten eine nachhaltige und ökologische Bauweise festzuschreiben und umzusetzen und damit ein zukunftsweisendes Gewerbegebiet in Heiligenhaus zu etablieren, dass beweist, dass Umweltschutz und Wirtschaftsförderung kein Gegensatz sind. Der Planungs- und Gestaltungsleitfaden für Bauherren und Architekten einstimmig angenommen. Was sonst noch auf der Tagesordnung stand Weitere Themen, die beim Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt diskutiert wurden, waren u.a. ein Antrag der FDP zur „essbaren Stadt“, der im Rahmen des Klima- und Stadtentwicklungskonzepts ausführlich diskutiert werden soll, der SPD-Antrag zur Prüfung einer Machbarkeitsstudie einer Magnetschwebebahn für Heiligenhaus, die ausstehende Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 40 „Südring, Wülfrather Straße, Herzogstraße, Jahnstraße“, Baumfällungen an der Rheinlandstraße und das Konzept für den Bürgerwald, dessen ersten zwei Hektar ab Ende Oktober, Anfang November aufgeforstet werden können (wir werden berichten).

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