Antrag „Heljensbad“ Dez2016

neues zum Projekt „Heljensbad 2020“

– das Heiligenhauser Frei- und Hallenbad –

Antrag auf Einrichtung eines Tagesordnungspunktes
Ratssitzung am Mittwoch 07.12.2016
Betreff: HeljensBad der Stadt Heiligenhaus

Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt:

  1.  Angelegenheiten des HeljensBad werden künftig auch im Rat der Stadt Heiligenhaus und seinen Ausschüssen beraten und beschlossen.
  2.  Der Rat legt fest welche Ausschüsse zu beteiligen sind.

Begründung:

Zuständig für das HeljensBad sind die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke und der Aufsichtsrat der Stadtwerke Heiligenhaus. Beide Gremien tagen ausschließlich nicht öffentlich.

Betreiber des Heljensbad sind die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH eine 100%-Tochter der Stadt Heiligenhaus. Diese Konstellation beruht vor allem auf steuerlichen Vorteilen.

Das HeljensBad ist Bestandteil der Heiligenhauser Infrastruktur. Es ermöglicht Freizeit-, Schul- und Vereinssport auf der einen Seite und bietet ein breit gefächertes Angebot der Freizeitgestaltung mit einer angeschlossenen Sauna. Dieses Angebot nutzen ca. 100.000 Besucher jährlich ohne dass das Schul- und Vereinsschwimmen berücksichtigt ist.

Mit zunehmender Geldnot werden einige freiwillige Heiligenhauser Infrastruktureinrichtungen wie z.B. die Schulen, die Bücherei, der Club, die Musikschule oder das Spielhaus Spielball einer verfehlten Finanzpolitik.

Seit Jahren thematisiert der Bürgermeister auch das HeljensBad als Verlustbringer mit dem immer gleichen Argument, dass jeder Besucher die Stadt 12 Euro kostet (Richtig sind 8 Euro). Das ist nichts Neues, weil Freizeit- und Sporteinrichtungen, die eine Stadt lebenswert machen, Geld kosten. Nur wenn das Geld knapp wird, ändert sich die Argumentation. Da macht er das Hallenbad mit seiner Sauna als den Verlustbringer aus und gründet deshalb den Verein Freibadfreunde Heiligenhaus mit und wird dort auch gleich zweiter Vorsitzender. Dann klärt man ihn auf, dass ein Freibad nur saisonal nutzbar ist und die Frequentierung sehr wetterabhängig ist, ein Hallenbad dagegen ganzjährig.

Kommt jetzt eine Umbenennung in Hallenbadfreunde Heiligenhaus oder Allwetterbadfreunde?

 Allen Beteiligten ist klar, dass:

  • Bäder im Allgemeinen Infrastruktureinrichtungen sind, die nicht kostendeckend betrieben werden können.
  • Erfahrungsgemäß sind solche Bauwerke nach 25 Jahren einer Kompletterneuerung zu unterziehen und das kostet neues Geld, was nur zur Verfügung steht, wenn man Rückladen hat und nicht überschuldet ist wie Heiligenhaus.

Nachdem das Freibad über 50 Jahre und das Hallenbad über 40 Jahre auf dem Buckel haben, hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke festgestellt, dass eine Kompletterneuerung in allen Teilen nötig ist. Geschätzte Kosten 7,5 – 8,5 Mio Euro.

Rückstellungen irgendwelcher Art gibt es nicht.

Die Schlüsse, die ein Stadtwerkeaufsichtsrat daraus zieht, sind andere als die eines Ausschusses für Bildung und Sport, Kultur und Freizeit oder Stadtentwicklung.

Die Planungen für eine Komplettsanierung, einen gleichwertigen Neubau, eine funktionale Schwimmanstalt oder gar die Schließung des gesamten Bades gehören in die Öffentlichkeit, weil sie von herausragendem Interesse sind.

Beschlüsse werden dann nach einem transparenten Verfahren, an dem alle Interessengruppen teilhaben können, letztendlich vom Rat der Stadt Heiligenhaus öffentlich gefasst. Dieser kann dann die GesellschafterInnen und damit den Aufsichtsrat anweisen sie umzusetzen. Damit wird auch vermieden, dass Kommunalpolitiker ihre Entscheidungen in nicht öffentlichen Gremien verstecken können und dass die Stadtwerke Heiligenhaus einen Imageschaden erleiden, weil mit ihnen die Entscheidung verbunden wird, die eigentlich eine politische ist.

Dies würde auch die Möglichkeit eröffnen über einen Bürgerentscheid die Wählerinnen der Stadt Heiligenhaus entscheiden zu lassen was mit ihrem Bad passiert.

gez.
Lothar Nuthmann
Fraktion Bündnis90/DieGrünen
im RAT der Stadt Heiligenhaus

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